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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin.

Stand: 2023

VERTRAG UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine

Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB vereinbart worden ist. Änderungen

des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

INSTRUKTION DER AUFTRAGGEBERIN

2.1 Die Auftragnehmerin handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, die ihr von der Auftraggeberin erteilt werden.

2.2 Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der Auftragnehmerin durch das Gesetz und/oder die guten Sitten auferlegt werden.

2.3 Die Auftraggeberin bezeichnet der Auftragnehmerin gegenüber die

Instruktionsberechtigten Personen, welche befugt sind, Dienstleistungen der Auftrag-

nehmerin zu beziehen, Aufträge zu erteilen und der Auftragnehmerin Informationen

zu liefern.

2.4 Sämtliche Instruktionen an die Auftragnehmerin haben in schriftlicher Form zu erfol-

gen. Allfällige mündlich erteilte Instruktionen sind unverzüglich schriftlich in Form

einer E-Mail oder Briefpost zu bestätigen.

2.5 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion der Auftraggeberin auf ei-

gene Initiative hin zu handeln.

2.6 Sie kann jedoch in dringenden Fällen von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie

den mutmasslichen Interessen der Auftraggeberin bestmöglich Rechnung trägt. Über

die so getroffenen Massnahmen wird die Auftraggeberin von der Auftragnehmerin je-

weils baldmöglichst in Kenntnis gesetzt.

INFORMATIONSPFLICHTEN

3.1 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sämtliche Auskünfte,

Unterlagen oder evtl. technische Hilfe zu verschaffen, die für die Ausführung des

Mandates erforderlich sind. Die Auftragnehmerin kann die Weiterführung des Man-

dates vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen.

3.2 Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin gemäss deren Instruktion.

3.3 Die Auftragnehmerin ist ermächtigt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzli-

chen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über

das treuhänderisch verwaltete Vermögen zu erteilen.

BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION

4.1 Während der Vertragsdauer können die Parteien auf elektronischem Weg

miteinander kommunizieren (z.B. E-Mail, Nachrichtendienste etc.). Jede Partei ist für

die Sicherheit Ihrer elektronischen Kommunikation selbst verantwortlich und trifft zu

diesem Zweck angemessene Vorkehrungen. Die Parteien sind sich bewusst, dass die

elektronische Datenübermittlung nicht in jedem Fall sicher, viren- und fehlerfrei,

zeitgerecht, vollständig oder vertraulich ist. Sofern besondere

Sicherheitsvorkehrungen gelten sollten (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind

diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.

4.2 Die Auftragnehmerin bekennt sich zu den staatlich gültigen Richtlinien zur Einhaltung

des Datenschutzes und der Bearbeitung sensitiver Daten, welche unter anderem in

Bundesgesetz über den Datenschutz geregelt sind.

RISIKOTRAGUNG UND HAFTUNG

5.1 Die Auftragnehmerin übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko der Auftragge-

berin aus. Soweit die Auftragnehmerin in Übereinstimmung mit den vorliegenden

Bestimmungen handelt, ist sie von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates

befreit.

5.2 Die Auftragnehmerin haftet nur für berufliche Sorgfaltspflichtverletzungen ihrer

vertraglichen Pflichten. Diese Befreiung von der Haftung gilt ebenfalls für alle Perso-

nen, denen die Auftragnehmerin die Besorgung von Geschäften befugtermassen

übertragen hat.

5.3 Weiter ist die Auftragnehmerin ermächtigt, Rechte oder Pflichten an eine Drittpartei

abzutreten oder zu übertragen. Sie ist besorgt für eine vertrauenswürdige Einsetzung

der Dirttpartei.

HONORARE/VERGÜTUNGEN

6.1 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Auftragnehmerin für alle Honorare, Barausla-

gen und den allfälligen Schaden, der ihr aus der Ausführung erwachsen kann,

schadlos zu halten, sofern es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes,

vertragswidriges Verhalten der Auftragnehmerin entstanden ist.

6.2 Für die Ausübung des Mandates bezahlt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin das

vereinbarte Honorar. Die Auftragnehmerin hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat

dies dem Kunden einen Monat im Voraus anzukündigen.

6.3 Zur Durchsetzung des Honoraranspruchs ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtli-

che Unterlagen, die sie in Ausübung des Mandates erarbeitet hat, zurückzubehalten.

6.4 Die Honorarrechnungen (Vorauszahlungs-, Akonto- und Schlussrechnungen) sind

gemäss individueller Vereinbarung, spätestens jedoch innert 30 Tagen nach Erhalt zu

bezahlen. Zahlungsverzüge werden mit Verzugszinsen belastet und zusammen mit

allfälligen Mahnspesen in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug behält sich die

Auftragnehmerin ausserdem das Recht vor, die Erbringung der Leistung nach

entsprechender Anzeige vorläufig einzustellen. Der Auftragnehmerin wird zur

Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.

BEENDIGUNG

7.1 Der Vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt wer-

den.

7.2 Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, haftet die Zurücktretende für den verursachten

Schaden. Sofern der Kündigung eine Frist von mindestens drei Monaten vorangeht,

ist sie keinesfalls zur Unzeit erfolgt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Alle aus den treuhänderisch ausgeführten Handlungen fliessenden Rechte werden

von der Auftragnehmerin ausschliesslich für Rechnung und nach Weisung der Auf-

traggeberin ausgeübt.

8.2 Die Auftragnehmerin hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.

8.3 Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs

der Auftraggeberin.

8.4 Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen

schweizerischem Recht.

8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist am Sitzort der Auftragneh-

merin.

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